Schwangerschaftsabbruch heute

Als Schwangerschaftsabbruch, auch Abtreibung oder in der Medizin Interruptio (lateinisch für Unterbrechung) genannt, bezeichnet man das Entfernen eines Embryos aus der Gebärmutter mittels Absaugmethode, Ausschabung oder Verabreichung eines Medikaments, welches ein Zusammenziehen der Gebärmutter und damit die Ausstoßung des Embryos bewirkt.

Bei der Absaugmethode handelt es sich um das in Deutschland häufigste Verfahren (ca. 80%) zum Schwangerschaftsabbruch. Es wird von der 6. bis zur 14. Schwangerschaftswoche und von erfahrenen Ärzten routiniert und in wenigen Minuten durchgeführt. Der Eingriff erfolgt ambulant und unter einer nur wenige Minuten dauernden Vollnarkose. Dabei werden mit einem stumpfen Röhrchen der in der achten Schwangerschaftswoche 23 bis 26mm große Embryo und das mütterliche Schwangerschaftsgewebe abgesaugt. Werden bei der anschließenden Ultraschalluntersuchung keine zurückgebliebenen Gewebereste nachgewiesen, ist eine Nachuntersuchung meist nicht notwendig und die Patientin kann das Krankenhaus oder die Arztpraxis bereits nach ein bis zwei Stunden wieder verlassen. Die Absaugmethode führt unter guten medizinischen Voraussetzungen selten zu Komplikationen. Vereinzelt treten nachfolgend leicht zu behandelnde Krämpfe der Gebärmutter, Entzündungen oder Blutungen auf. Zu starken Blutungen, Verletzungen der Gebärmutter, Fieber oder einer andauernden Entzündung, die zu Verklebungen der Eileiter und zur Unfruchtbarkeit führen kann, kommt es sehr selten.

Bei der Ausschabung, auch Curettage genannt, wird mit einer so genannten Curette, einem löffelartigen Instrument, der Embryo und die Gebärmutterschleimhaut entfernt. Dieser Eingriff erfolgt, normalerweise innerhalb von zehn Minuten, unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose und hat in der Regel keine Komplikationen zur Folge. In den Tagen nach einer Ausschabung kommt es lediglich zu leichten Blutungen. In seltenen Fällen können Krämpfe der Gebärmutter, Infektionen oder stärkere Blutungen auftreten. Diese früher gebräuchliche Methode des Schwangerschaftsabbruchs wurde von der Absaugmethode, die eine geringere Komplikationsrate aufweist, abgelöst.

Bei dem medikamentösen Abbruch handelt es sich um die Verabreichung der „Abtreibungspille“ Mifegyne, die früher auch als RU-486 bezeichnet wurde. Diese blockiert die Wirkung des körpereigenen Gelbkörperhormons Progesteron, welche für eine Schwangerschaft voraussetzend ist. Folglich stirbt der Embryo ab. Nach etwa zwei Tagen muss ein weiteres Medikament eingenommen werden, das dazu führt, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht und dadurch die Gebärmutterschleimhaut samt dem Embryo ausgestoßen wird. Dieses Verfahren erfolgt unter strenger ärztlicher Aufsicht ambulant oder stationär. Die folgenden Blutungen dauern etwa sieben bis zwölf Tage an und werden meist von Krämpfen der Gebärmutter begleitet. Nach 14 Tagen findet eine Nachuntersuchung statt, um sicherzustellen, dass der Schwangerschaftsabbruch vollständig war. Es kommt sehr selten zu Komplikationen wie zum Beispiel Infektionen. Die medikamentöse Abtreibung, die nur bis zur siebten Schwangerschaftswoche möglich ist, wird in Deutschland eher selten (ca. 7%) angewendet. Seit Juli 1999 ist dieses Mittel auch in Deutschland zugelassen.

Verläuft ein Schwangerschaftsabbruch komplikationslos, ist dieser nicht mehr nachweisbar und hat keine negativen Auswirkungen auf den Körper. Frauen können bereits zwei bis drei Wochen danach wieder schwanger werden. Es folgen hingegen teilweise psychische Probleme. Neben Erleichterung kommt es bei vielen Frauen zu Gewissensbissen, Trauer, Zweifel, Vorwürfen und Schuldgefühlen. Die psychische Verarbeitung einer Abtreibung wird durch eine geringe soziale Unterstützung, schwierige soziale Verhältnisse, unprofessionelle medizinische Betreuung oder eine Entscheidung, die nicht selbst und freiwillig getroffen wurde, erschwert.

In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, aber straffrei, wenn die Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen seit der Empfängnis abgebrochen wird, die Frau den Abbruch verlangt und die Beratungsregelung befolgt wird. Letztere verpflichtet die Frau mindestens drei Tage vor dem Eingriff eine Schwangerschaftskonfliktberatung bei einer anerkannten Beratungsstelle, zum Beispiel Pro Familia, zu führen. Der behandelnde Arzt darf an dem Beratungsgespräch nicht teilnehmen. Die Kosten des Eingriffs von etwa 330€ sind in diesem Fall selbst aufzubringen. Die Abtreibung ist nicht rechtswidrig, wenn die Schwangerschaft auf einer Straftat, zum Beispiel einer Vergewaltigung, beruht. Eine kriminologische Indikation liegt vor. Der Abbruch muss in diesem Fall bis zur 12. Schwangerschaftswoche erfolgen. Ebenfalls nicht rechtswidrig ist die Abtreibung, die nötig wird, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben bzw. die körperliche und psychische Gesundheit der Frau gefährdet oder wenn eine Behinderung des Kindes vorliegt oder zu befürchten ist. Man spricht von einer medizinischen Indikation. Dabei kann der Schwangerschaftsabbruch auch noch nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgen. Beide Indikationen müssen mit einem ärztlichen Attest belegt werden, welches nicht vom behandelnden Arzt ausgestellt werden darf. Die Kosten für eine Abtreibung mit Indikation tragen die Krankenkassen.

Im Jahr 2006 wurden, laut des statistischen Bundesamtes, in Deutschland 119 710 Schwangerschaften abgebrochen. Etwa drei Viertel der Frauen waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, 5,5 Prozent waren minderjährig. 97 Prozent der Abtreibungen wurden ohne Indikation durchgeführt, nur 3 Prozent hatten eine kriminologische oder medizinische Indikation als Grundlage.
In nahezu allen Kulturen ist man sich über das Thema Abtreibung uneinig. Es stellen sich immer wieder die Fragen „Wovon hängt das Lebensrecht eines Embryos ab?“, „Ab wann kann man sagen, beginnt ein neues Leben?“, „Hat ein Embryo Rechte?“ oder „Wer darf gegebenenfalls über das Leben des Kindes bestimmen?“. In vielen Naturreligionen liegt die Entscheidung über eine Abtreibung allein bei den Frauen. Der Abbruch wird nicht als Tötung angesehen, sondern als Angebot an das Kind, zu einem besseren Zeitpunkt wiederzukehren. Manche Nomadenvölker setzen den Schwangerschaftsabbruch gezielt zur Geburtenregelung ein. Nach der katholischen Kirche ist die Abtreibung Mord. Die orthodoxe und evangelische Kirche haben sich ebenfalls gegen die Tötung eines ungeborenen Kindes ausgesprochen.




by Sarah

 
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